Unter Wappen versteht man ein ständiges Symbol auf einem Schild, das nach heraldischen Regeln gestaltet wurde. Betrachtet man ein typisches Wappen, so stellt man fest, daß daß es aus mehreren Teilen besteht.


Einem Schild , Schildfigur , Helmdecke , Helm , Wulst , Kleinod oder Helmzier.
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Ein solches Wappen wird auch als Vollwappen bezeichnet, weil es sämtliche Wappenteile beinhaltet und das Ebenbild eines zum Kampf bereiten Ritters darstellt.

Alle Wappenteile können fehlen, nur der Schild nicht ; denn dieser ist das unersetzbare Teil eines Wappens Bei genauer Betrachtung verschiedener Wappen fällt das "Bunte " zuerst auf. In der Heraldik werden diese Farben alle als heraldische Tinkturen benannt, dazu gehören ebenso die Farben , Metalle und Pelzwerk.

Neben der Bedeutung als persönliches Kennzeichen erhält das Wappen recht bald einen tieferen Sinn. Unverändert und bleibend geworden, wird es zum Sinnbild der Person und Sinnbild der Persönlichkeit.

Durch Wappen werden Personen unmittelbar repräsentiert. Das vorhandensein eines Wappens kann die Anwesentheit der Person, sogar über ihren Tod hinaus, ersetzen.