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Unter Wappen versteht man ein ständiges Symbol auf einem Schild, das nach heraldischen Regeln gestaltet wurde. Betrachtet man ein typisches Wappen, so stellt man fest, daß daß es aus mehreren Teilen besteht. |
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Einem Schild , Schildfigur
, Helmdecke , Helm , Wulst , Kleinod oder Helmzier.
Kennzeichen ansehen |
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Ein
solches Wappen wird auch als Vollwappen bezeichnet, weil es sämtliche
Wappenteile beinhaltet und das Ebenbild eines zum Kampf bereiten Ritters
darstellt.
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Alle
Wappenteile können fehlen, nur der Schild nicht ; denn dieser ist das
unersetzbare Teil eines Wappens Bei genauer Betrachtung verschiedener
Wappen fällt das "Bunte " zuerst auf. In der Heraldik werden diese Farben
alle als heraldische Tinkturen benannt, dazu gehören ebenso die Farben
, Metalle und Pelzwerk.
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Neben
der Bedeutung als persönliches Kennzeichen erhält das Wappen recht bald
einen tieferen Sinn. Unverändert und bleibend geworden, wird es zum
Sinnbild der Person und Sinnbild der Persönlichkeit.
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Durch
Wappen werden Personen unmittelbar repräsentiert. Das vorhandensein
eines Wappens kann die Anwesentheit der Person, sogar über ihren Tod
hinaus, ersetzen.
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